Finanzierung & Kosten
Stationäre Patientinnen und Patienten
Seit 2012 werden alle akutsomatischen Spitäler der Schweiz mittels diagnosespezifischen Fallpauschalen finanziert. Bei dem zu Grunde liegenden System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.
Im Bereich der Kindermedizin ist die Vergütung mittels SwissDRG systembedingt (noch) nicht kostendeckend. Die Träger der Stiftung Ostschweizer Kinderspital haben sich bereit erklärt, mittels Zusatzbeiträgen die Finanzierung des Spitals sicher zu stellen.
Ambulante Patientinnen und Patienten
Die Finanzierung des Spitals im Bereich der ambulanten Patientinnen und Patienten erfolgt über das Tarifsystem TARMED. TARMED ist ein Zeittarif, das heisst, jeder Leistung (Position) wird ein durchschnittlicher Zeitbedarf zugemessen, welcher zur Behandlung oder Leistungs-Erbringung benötigt wird. Für jede Leistung wird eine bestimmte Anzahl Taxpunkte berechnet. Diese setzt sich zusammen aus der Arztleistung und der Technischen Leistung. Mit der Arztleistung (AL) wird der medizinisch/ärztliche Aufwand pro Zeiteinheit abgegolten. Mit der Technischen Leistung (TL) werden die Kosten für die benötigte Infrastruktur (Praxis, Personal, Apparate, Verbrauchsmaterial, usw.) pro Zeiteinheit abgegolten.
Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten bzw. Eltern
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) Artikel 64 bestimmt der Bundesrat die Höhe der Franchise und des Maximalbetrages beim Selbstbehalt.
Für Kinder sieht das Gesetz keine Franchise und einen Selbstbehalt von maximal CHF 350.- pro Jahr vor (bei mehr als zwei Kindern beim gleichen Krankenversicherer gilt die Obergrenze von max. CHF 700.-).
Bei jedem Besuch oder Aufenthalt im OKS, haben die Eltern 10% der Rechnung zu übernehmen.
Dieser Selbstbehalt ist wie oben beschrieben auf jährlich CHF 350.- limitiert und wird direkt von den Krankenversicherern an die Eltern weiterbelastet.
Eltern, die Krankenkassenprämien sparen wollen, können auch für ihre Kinder eine Wahlfranchise bis max. CHF 600.- abschliessen. Auf der anfallenden Rechnunge ist dann zuerst diese Wahlfranchise zu übernehmen und anschliessend der Selbstbehalt zu tragen.
Rechnungskopien
Krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei Eintritt zu deklarieren, ob ihnen eine Rechnungskopie nach Hause geschickt werden soll. Das Original der Rechnung geht an die Krankenversicherung.
Invalidenversicherte Patienten erhalten grundsätzlich keine Rechnungskopien. Die Rechnung wird der zuständigen Zweigstelle der Invalidenversicherung zugestellt.
Preisliste Selbstzahler
Preisliste für Patientinnen und Patienten, die nicht aus den Trägerkantonen SG, TG, AR, AI bzw. dem Fürstentum Liechtenstein stammen und für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten (nach VVG).
Für nichtregionseinwohnende und/oder zusatzversicherte Patientinnen/ Patienten gilt die nachfolgende